Zu dem Buch von Marianne Kopp (Hg.), „Agnes Miegel. Ihr Leben, Denken und Dichten von der Kaiserzeit bis zur NS-Zeit. Mosaiksteine zu ihrer Persönlichkeit“ (Jahresgabe 2011/2012 der Agnes-Miegel-Gesellschaft, erschienen im Ardey-Verlag, Münster 2011)
ist eine Rezension von Ernst Ribbat in dem wissenschaftlichen Jahrbuch „Westfälische Forschungen“ 63, 2013 (S. 532-535) erschienen. Wer diese Stellungnahme des Münsteraner Universitätsprofessors liest, müsste auf ein ganz anderes Buch schließen – so fern sind seine Ausführungen von dem Gehalt des besprochenen Bandes. Selbstherrlich proklamiert er Unwahrheiten über Agnes Miegel, indem er verbindliche wissenschaftliche Arbeitsmethoden völlig missachtet. Dafür geht er mit plumper Willkür zu Werke und erfindet Zusammenhänge, die weder in dem Buch stehen noch von anderen Quellen belegt sind.
Warum gibt sich ein renommierter Literaturwissenschaftler und Hochschullehrer a.D. dazu her? Es geht ihm offensichtlich nicht um eine angemessene Rezension der wissenschaftlichen Aufsätze in dem Buch, sondern um eine parteiische Deformation Agnes Miegels als deutsche Dichterin. Der offensichtliche Grund ist eine zeitgleich in der Stadt Münster geführte Kampagne des Stadtrates zur Umbenennung von Straßennamen, denen ein NS-Bezug zugeordnet wurde. Die Stadt Münster hatte aus diesem Anlass eine einseitig zusammengesetzte Kommission beauftragt, die Umbenennung der Straßen zu begründen und in sog. Bürgerforen durchzusetzen. Das Westfälische Institut für Regionalgeschichte (WIR-Institut) im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) war in diesem Zusammenhang beauftragt worden, eine öffentliche Tagung über die Umbenennung der bezeichneten Straßen – darunter u.a. auch der Agnes-Miegel-Straße im Bezirk Münster-Ost – durchzuführen.
In dieser Situation war das zeitgleich im Ardey-Verlag (einer Tochter des LWL) erschienene Buch über Agnes Miegel, das einen gewichtigen Beitrag zu einer neuen historisch-kritischen Miegel-Forschung leistet, höchst unwillkommen, insbesondere dem Ardey-Verlag, der sich verpflichtet hatte, die Aufsätze des Symposiums des WIR-Instituts (LWL) mit u.a. in Bezug auf Agnes Miegel verzerrenden Ausführungen zu drucken. Der Verlag brach deswegen – wie inzwischen weithin bekannt – unter sachlich unhaltbaren Vorwänden den zuvor bereitwillig geschlossenen Druck-und-Vertriebs-Vertrag des eingangs bezeichneten Buches mit der Agnes-Miegel-Gesellschaft, das bereits gedruckt vorlag und versandt wurde, und zwar vier Wochen vor der vereinbarten öffentlichen Pressevorstellung, die der Verlag einseitig aufkündigte.
Das daraufhin von der Agnes-Miegel-Gesellschaft beim Landgericht eingeleitete Rechtsverfahren wegen Vertragsbruchs ist zugunsten der Agnes-Miegel-Gesellschaft entschieden worden. Im Zusammenhang mit dem Verfahren legte der Ardey-Verlag dem Gericht die oben bezeichnete negative Besprechung des Miegel-Bandes durch Prof. Dr. Ribbat gleichsam als Gutachten vor.
Das WIR-Institut des LWL übernahm diese durch das Gerichtsverfahren bekannt gewordene Besprechung bereitwillig in sein Organ „Westfälische Forschungen“ (Band 63, 2013), lehnte aber die von der Agnes-Miegel-Gesellschaft rechtzeitig eingereichte Entgegnung mit dem Bemerken ab, dass die Aufnahme einer Entgegnung nicht üblich sei.
Unüblich ist es, dass sich die überwiegend historisch ausgerichteten „Westfälischen Forschungen“, die normalerweise keine – und zumal nicht landfremde – Literaturbesprechungen aufnehmen, gerade in diesem Fall zum parteilichen Wortführer einer selbst im Gerichtsverfahren gescheiterten Rezension machen und eine sachbezogene Richtigstellung ablehnen. Sie haben sich damit in eklatanter Weise unwissenschaftlich verhalten und zu einer politisch einseitigen Stellungnahme missbrauchen lassen, die der Herausgeber des Bandes, das von ihm geleitete Institut und der das Institut tragende LWL zu verantworten haben.
Die Agnes-Miegel-Gesellschaft sieht sich daher veranlasst, die nachfolgende Stellungnahme der Herausgeberin des Miegel-Bandes, der Literaturwissenschaftlerin Dr. Marianne Kopp, zur Rezension des Münsterschen Universitätsprofessors a.D. Dr. Ernst Ribbat hier zu veröffentlichen. Dessen Besprechung ist nicht nur gegenüber der international anerkannten deutschen Dichterin ein Affront (cui bono?), sondern verstößt in beschämender Weise auch gegen das Berufsethos eines Literaturwissenschaftlers.
Kritik und Richtigstellungen – Erwiderung auf die Rezension von Ernst Ribbat